Folgender Antrag wurde als Prüfauftrag für die Bundestgasfraktion auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in im Mai 2009 Berlin verabschiedet
Obligatorische Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer
Wir treten dafür ein, dass für Unternehmen mit Betriebsstätten in Deutschland eine obligatorische Gewinnbeteiligung für die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt wird.
Diese soll dann wirksam werden, wenn das Unternehmen eine Umsatzrenditeschwelle von beispielsweise 10 Prozent überschreitet. Alle ausgeschütteten Gewinne, die darüber hinaus anfallen werden zur Hälfte an die Belegschaft und zur Hälfte an die Eigentümer ausgeschüttet.
Mit dieser Gewinnbeteiligung sollen übertriebene Renditeerwartungen der Eigentümer, die ein nachhaltiges und stabiles Wachstum des Unternehmens gefährden können gedämpft werden und zugleich die Partizipation der Belegschaften an dem Erfolg Ihres Unternehmens gewährleistet werden. Die Ausschüttung der Gewinnbeteiligung an die Belegschaften kann auch in Form von Anteilsscheinen an dem Unternehmen erfolgen.
Ein Grund für die gegenwärtige Finanzkrise ist die Philosophie, kurzfristige Spitzenrenditen zu erzielen, oft auf Kosten einer langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung. Renditeerwartungen von 25 Prozent und mehr, haben dazu geführt, das um des kurzfristigen Erfolges willen und um eine hohe Vergütung durch die damit verbundenen Kurssteigerungen der Aktien des Unternehmens zu erzielen, große Risiken eingegangen wurden, die auf lange Sicht sogar die Existenz des Unternehmens gefährden konnten.
Daher ist es sinnvoll exzessiven Renditevorstellungen, eine natürliche Bremse entgegenzusetzen die ab einer festen Rendite alle weiteren Gewinnzuwächse der Eigentümer vermindert. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass die Belegschaften an einem von Ihnen erarbeiteten überdurchschnittlichen Geschäftserfolg automatisch beteiligt werden.
Dem unternehmerischen Risiko der Eigentümer wird dadurch Rechnung getragen, dass der Gewinn unterhalb der Renditeschwelle vollständig in Eigentümerhand verbleibt.
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